Gefahren im Netz

10. November 2010

Vortrag von Frau
Dr. Spangler am MWG

Darf die Fotografin das Foto, das Herr Kosak bei der Begrüßung der Eltern und der Schülerinnen der siebten und achten Klassen zu dem Vortrag von Frau Dr. Spangler am 19. Oktober 2010 im Maria-Ward-Saal zeigt, veröffentlichen? Darf sie es im Maria-Ward-Brief abdrucken? Darf sie es auch auf die Internetseite des Maria-Ward-Kreises stellen? Diesen und ähnlichen Fragen ging die Referentin im ersten Teil ihres Vortrags unter dem Titel „Das Recht am eigenen Bild“ nach.

Eine zweite Säule des Vortrags war die Frage, was im Internet behauptet werden darf. Hier muss zwischen einer Tatsachenbehauptung und einer Meinungsäußerung unterschieden werden. Tatsachenbehauptungen können wahr oder falsch sein. Das Abgrenzungskriterium ist, dass Tatsachen beweisbar sind. Es versteht sich von selbst, dass unwahre Behauptungen nicht ins Netz gestellt werden dürfen.  Meinungen dürfen nach Art. 5 Abs.1 GG frei geäußert werden, sie finden aber ihre Grenzen darin, wenn sie die Würde des Menschen, die Ehre verletzen oder Schmähungen sind.  Dies kann straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

Im letzten Teil ging Frau Dr. Spangler auf Verletzungen des Urheberrechts ein. § 97 des Urhebergesetzes regelt, dass der  Urheber als Schöpfer des Werkes Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn das  Recht auf sein Werk verletzt wurde. Eindringlich mahnte Frau Dr. Spangler, sich sehr genau zu überlegen, was man über sich und andere ins Netz stellt.

Übrigens: Die Einwilligung für das Foto zur Begrüßung liegt vor.

Herzlichen Dank an Frau Dr. Spangler, dass Sie sich die Zeit genommen haben,  den Schülerinnen, Eltern und Lehrkräften diese interessanten und für die Nutzung des Netzes so notwendigen Informationen in diesem Vortrag darzulegen.

E. Noppen-Eckart